rund um die Pflege
Wenn eine Erkrankung Pflege wünschenswert oder unbedingt notwendig werden lässt, stellen sich viele Fragen.
Welche Leistungen stehen mir zu?
Welche Arten der Pflege gibt es überhaupt?
Wo findet man seriöse Unterstützung?
Zur Pflegebedürftigkeit sagt das Gesetz folgendes:
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
muss bei der Pflegekasse beantragt, festgestellt und bewilligt werden um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können.Bei einem positiven Ergebnis wird ein Pflegegrad festgestellt, der den Umfang der Pflegeleistung bestimmt.
Pflegegrad 1
- Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2
- Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3
- Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
- 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5
- Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
- 90 bis 100 Punkte
Die gewünschte pflegerische Unterstützung sollte sich an den eigenen individuellen Bedürfnissen orientieren. Daher ist es wichtig, sich Gedanken über die Form der Pflege zu machen, welche sehr unterschiedlich sein kann.
- Pflege Zuhause
- Ambulant betreute Wohngruppe
- Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Pflege in stationären Einrichtungen
Um herauszufinden, welche Art der Pflege die größtmögliche Unterstützung im individuellen Fall bietet, kann ein interaktiver Leitfaden auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration genutzt werden.