Selbstbestimmung - OnkologischerArbeitskreisMittelhessen eV

Direkt zum Seiteninhalt

Selbstbestimmung

Informationen > Begleitung
Selbstbestimmung
meint, dass jeder Mensch selbst darüber  entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese Freiheit, über sein Leben  selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht.

Das Grundgesetz garantiert ein Leben in Freiheit, Selbstbestimmung und Würde. Zum Leben gehören Sterben und Tod. Deshalb ist im deutschen Gesetz und Recht eine Selbsttötung straffrei und kein Gegenstand des Strafgesetzes. Tötungsdelikte nach dem Strafrecht richten sich ausnahmslos gegen andere.
  
  




Mit "Suizid"
ist in Wissenschaft und Fachsprache eine zweifelsfreie wertneutrale "Selbsttötung" gemeint.


nach dem Urteil vom 26. Februar 2020 des Bundesverfassungsgerichts (Pressemitteilung - Nr. 12/2020 vom 26. Februar 2020) wurde entschieden:

a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1  GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

b) Das Recht auf  selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben  entsprechend  seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer  Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

c) Die Freiheit, sich das  Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu  suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.          
  
  
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt verlangt für den assistierten Suizid,
dass der Wunsch sich selbst zu töten autonom, rational begründet und kein impulsiver Akt ist.
  
  
Beratungsmöglichkeit für Menschen, die einen assisstierten Suizid für sich diskutieren möchten

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. - https://www.dghs.de/



Zurück zum Seiteninhalt