zweite ärztliche Meinung - OnkologischerArbeitskreisMittelhessen eV

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kann ich eine zweite ärztliche Meinung einholen?


Nach der Diagnose einer Krebserkrankung ist der Patient in aller Regel seelisch stark betroffen.
Schnell geht es nun darum, die notwendige Therapie zu beginnen.
Doch manchmal kommen auch Zweifel, ob das alles denn so richtig ist. Oder ob es noch Alternativen gibt. Oder oder
Diese Gedanken sind völlig legitim. Nun geht es um die Frage, ob und wie eine Zweitmeinung eingeholt werden kann.




Nach § 27b Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) darf ein Krebspatient eine im Regelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Zweitmeinung einholen.



Wenn Sie also den Wunsch haben, eine zweite Meinung zu Ihrer Erkrankung und deren Therapiemöglichkeiten einzuholen, dann sprechen Sie dies bei Ihrem behandelnden Arzt offen an!



Zum Einholen einer Zweitmeinung benötigen Sie eine
  • Überweisung des erstbehandelnden Arztes sowie
  • alle Untersuchungsergebnisse, die zur Diagnosestellung führten.



Da nicht jeder Arzt zur Erstellung einer Zweitmeinung berechtigt ist, gilt es nun, einen hierfür zugelassenen Arzt zu finden.
Auskunft hierzu gibt Ihnen
    • Ihr behandelnder Arzt sowie
    • Ihre Krankenkasse
alternativ wird Ihnen auch
  • der Krebsinformationsdienst in Heidelberg
 
unter 0800-420 30 40 oder krebsinformationsdienst@dkfz.de weiterhelfen.




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